Bitte um Mitwirkung des Anwenders

 

Entsprechend deutschem Medizinprodukterecht muss für jedes Medizinprodukt ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden!

Zu den Aufgaben des Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten zählen:

  • Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten sammeln und bewerten.
  • Notwendige Maßnahmen (z.B. Information der Behörden, Information der Anwender Rückrufe, Korrekturmaßnahmen) koordinieren.

Er ist für die Erfüllung von Anzeigepflichten verantwortlich, soweit sie Medizinprodukterisiken betreffen, schreibt das MPG. Somit macht ihn der Gesetzgeber persönlich für die Erfüllung der entsprechenden Rechtspflichten verantwortlich.

Für das auf dieser Webseite verfügbare Online-Gesichtsfeldtraining wurde sein Entwickler

Dr. Hans Wolfgang Schifferdecker (s.Impressum)

benannt!

Bitte informieren Sie ihn, sollten Sie oder Ihr Therapeut beim Training feststellen, dass es bei der Anwendung irgendwelche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken für den Patienten gibt oder über Zwischenfälle beim Training, die auf die Anwendung des Programms zurückzuführen sind (Kontaktformular)!

 

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